FFP2-Maskenpflicht

ACHTUNG! Ab dem 1. Oktober 2022 wird in allen medizinischen Einrichtungen das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Das Betreten der Praxisräume ist dementsprechend nur noch mit einer FFP2-Maske erlaubt. 

 

Wir danken für Ihr Verständnis.